Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen? (Wahlen)
Hallo Apanatshi,
die Einleitung der Wahl ist erstmal unabhängig ob es Bewerber gibt, zumal nichtbehinderte Kollegen und Kolleginnen gewählt werden können. Wenn sich keiner meldet, gibt es eine Nachfrist. Bei Nichtmeldung wird der Wahlversuch später wiederholt. Dies ist dir sicher bekannt.
Bei dem Interesse ist die Besetzung des Wahlvorstandes bereits eine Herausforderung für dich.
Mir war vordringlich im ersten Beitrag wichtig, ein Verweisen des Ehrenamt durch deinen Rücktritt zu verhindern.
Nur zur Unterstützung:
Sprich den Mangel an Stellvertreter und deren Bedeutung z.B. auf einer SB-/ Betriebsversammlung an. Mir ist die Sichtweise von Richtern vom BAG im Kopf, welches besagt, dass es ein Versäumnis der Wähler ist, wenn nicht genügend Stellvertreter gewählt sind und damit die Rechte auch zum Schaden der Behinderten nicht vollständig ausgeübt werden können.
Auch wenn das Aktenzeichen und der Verkündungstag mir jetzt nicht vorliegen, kann diese Sichtweise eine Anmerkung in einer Versammlung zur Ermunterung wert sein.
Langfristig ist die Schaffung geeigneter Bedingungen zur Ausübung des Ehrenamtes notwendig. Dazu wurde bereits was geschrieben.
--
Gruß
Wolfgang