Neuwahl erforderlich ? (Wahlen)

Paulaner, Thursday, 29.11.2012, 06:07 (vor 5075 Tagen)

Hallo:-)

ich möchte mich mit meinen Fragen mal an das Forum wenden und sicher wurde die eine oder andere Frage hier schon geklärt, meine Suchanfrage brachte mir aber kein passendes Ergebnis.

Ich bin per 11/2010 in einem privaten Unternehmen neu als SBV gewählt worden, zudem eine Vertreterin.

Der Schwerbehinderten Ausweis meiner Vertreterin ist bis Ende 2012 befristet und läuft dann aus.

Nach meinen Verständnis verliert Sie dann die "Wählbarkeit" und würde dann ausscheiden >

Ist dann für die restlichen 2 Jahre eine Neuwahl erforderlich oder rückt dann automatisch der mit der nächst höchsten Stimmzahl nicht berücksichtigte Ersatzvertreter nach >

Was ist wenn es den z. B. nicht gibt > Kann man dann auf eine Neuwahl verzichten >

Die Zahl der SB hat sich seit der Wahl durch Ausscheiden aus dem Betrieb zudem veringert, aktuell haben wir 4 Vollzeitkräfte mit einem GdB gleich oder größer 50% (wovon eine, nämlich die Vertreterin der SBV Ende 2012 nicht mehr schwerbehindert ist) also bleiben 3 übrig, zudem haben wir noch 4 weitere Teilzeitbeschäftigte mit einer Stundenzahl von weniger als 18 Stunden in der Woche.

Ich werde nicht so richtig schlau aus den Infos und dem SGB §94 IX wer wahlberechtigt und wählbar ist.

§ 94 SGB IX Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

(2) Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen.

Gelten die Teilzeitkräfte, die alle gleich oder größer 50% schwerbehindert sind als schwerbehindert und wären somit wahlberechtigt >

Und wählbar müssten die Teilzeitkräfte nach Absatz (3) doch dann auch sein.

Also kann ich dann auch für die gesamte Neuwahl der SBV in 2014 davon ausgehen, dass der Betrieb dann ab 2013 nach Absatz (1)§ 94 SGB IX insgesamt 7 schwerbehinderte Menschen beschäftigt hat und somit auch eine Wahl wieder möglich ist >

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion