Neuwahl erforderlich ? (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 29.11.2012, 08:36 (vor 5075 Tagen) @ albarracin

Hallo Paulaner,

du solltest Dir unbedingt einmal eine Wahlbroschüre entweder beim Integrationsamt holen oder hier auf den Wahlsonderseiten (siehe Link, links) herunterladen. Dann auch einmal in Ruhe die sehr sehr vielen Infos auf den Wahlsonderseiten oder den vielen Forumsbeiträgen durchlesen. Auch zum Thema, wann ist wie ein Stelli nachzuwählen.

Ganz besonders aber die Themen:
1. aktives Wahlrecht (also wer darf wählen)
2. passives Wahlrecht (also wer kann gewählt werden)
3. Nachwahl von Stellvertretern (Stelli wie wir sie hier nennen), was wann und wie>
4. Wann endet das Mandat der gewählten Schwerbehindertenvertretung (SchwbV)
5. Wann muss und dann wie ggf nach/neugewählt werden.

Aber auch einmal mit dem Thema beschäftigen, wer ist schwerbehindert, also hier auch das Thema "offensichtliche Schwerbehinderung", welche Funktion/Sinn hat der Schwerbehindertenausweis, welche Rechte sind damit verbunden> Was sind die Folgen des Ablaufes der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises>

Auch unbedingt hier einmal ein Seminar einplanen.

Es ist leider so, dass ein großer Teil der Wahlen der SchwbV wegen Fehlern anfechtbar und leider auch zu viele nichtig sind.

Betreffend Deiner Frage, den entscheidenden Hinweis hat Wolfgang gegeben.
Dein Stelli verliert sein Mandat NICHT. Auch NICHT wen er den Status Schwerbehindert auf Dauer verliert.


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