Neuwahl erforderlich ? (Wahlen)
Hallo Paulaner,
beim aufmerksamen Lesen solltest Du merken, was nicht im SGB IX steht:
Die Schwerbehinderteneigenschaft hat nix mit der Wählbarkeit zu tun, sondern nur mit dem Wahlrecht.
Ich bin seit 8 Jahren SBV und habe noch nie einen GdB gehabt, noch nicht mal für 10 hat es gereicht.
Im Übrigen bedeutet das Ablaufen des sb-Ausweises nicht, daß die Eigenschaft als sbM endet.
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&Tschüß
Wolfgang