Neuwahl erforderlich ? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 29.11.2012, 07:56 (vor 5075 Tagen) @ Paulaner

Hallo Paulaner,

beim aufmerksamen Lesen solltest Du merken, was nicht im SGB IX steht:

Die Schwerbehinderteneigenschaft hat nix mit der Wählbarkeit zu tun, sondern nur mit dem Wahlrecht.
Ich bin seit 8 Jahren SBV und habe noch nie einen GdB gehabt, noch nicht mal für 10 hat es gereicht.
Im Übrigen bedeutet das Ablaufen des sb-Ausweises nicht, daß die Eigenschaft als sbM endet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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