Neuwahl erforderlich ? (Wahlen)
Hallo und vielen Dank für die Antworten,
ich habe mir sogar die Infos hier zu dem Thema "Wahlen" durchgelesen und Wolfgang, Sie haben vollkommen Recht, hätte ich es richtig gelesen ;o) wäre das Thema der Wählbarkeit schon keins mehr gewesen
Und ich habe auch schon zwei Seminare besucht, doch wenn man das Thema nicht jeden Tag im Fokus hat, wälzt man sich doch wieder durch die einzelnen Paragraphen um es noch einmal nachzufassen, denn bei dem von mir besuchten Grundlagen und Aufbau Seminar war das Thema Wahl eben kein Thema.
Ich kenne auch die Definition "Schwerbehindert" auch mit den Gleichgestellten usw.... jedoch war ich mir nicht sicher, wie ich mit den schwerbehinderten Teilzeitkräften zum Thema "Wahl" umgehen musste, da ich vom bisherigen SBV die Liste mit den Teilzeitkräften übernommen habe, mit dem Hinweis:
Nicht zu berücksichtigen da weniger als 18 Stunden in der Woche .......
Was immer das nun bedeutet .....
Ich gehe ab 2013 in unserem Fall davon aus, das wir 7 schwerbehinderte Mitarbeiter in unserem Betrieb haben. (3 Vollzeit und 4 Teilzeitkräfte)denn eine Definition, wie viele Stunden ich arbeiten muss, gibt es nicht, ich habe mal gelesen, dass selbst 400 EUR Kräfte hier angerechnet werden.
Schwerbehinderte sind Personen
mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50,
sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig im Bundesgebiet haben.
Es ist ebenfalls möglich, Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 den Status eines Schwerbehinderten zuzuerkennen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Viele Grüße
Paulaner