schweigepflicht gegenüber dem Vertrauensmann? (Allgemeines)
» Darf ich die Begründung des Vorgesetzten und weitere Inhalte über ihn an
» ihn weiterleiten>
Hallo mathilda,
Also mir ist das deusche Rechtswesen insoweit bekannt, dass einer der beschuldigt wird, irgendetwas angeblich verbrochen zu haben, als erstes die ANklageschrift bekommt.
UND Stellung nehmen darf.
Also ich handhabe es nun so, dass ich meine sb Kollegen umgehend informiere, wenn Beschuldigungen erhoben werden.
Meine eigene Meinung dazu bilde ich mir dann, wenn ich auch den betroffenen SB gehört habe und seine Sicht der Medallie kenne.
Hierzu ist immer eine Information des Betroffenen notwendig, zwingend.
Erst nach einer Befragung des Betroffenen kann ich ja entscheiden, wie meine Betreuung als SBV aussehen kann.
Das deutsche Rechtssystem fußt nominell einfach auf Fakten, Fakten, Fakten und die gibt es nur durch Befragung und Informationsaustausch.
UNd auch die Arbeit der SBV ist im deutschen Rechtssystem gegründet.
Also ich kann keine Schweigepflicht erkennen, soweit es um persönlich Anschuldigungen gegen einen SB-Kollegen geht. Ohne Nachfrage wäre das für mich so allgemein gesagt Förderung übler Nachrede und Rufmord, wenn ich nicht nachfragen würde, wohlgemerkt bei meiner Klientel als SBV.
Gruß Ede