BEM bei Vertrauensfrau (BEM)

WoBi, Monday, 14.01.2013, 16:27 (vor 4142 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

das BEM-Gespräch ist kein Krankenrückkehrverhör. Plant die Arbeitgeberin ein Tribunal für die Langzeiterkrankten> So sollte eine Arbeitsaufnahme nach langer oder wiederholter Krankheit nicht ablaufen.
Hier ist der Betriebsrat gefordert die Rahmenbedingungen für das Durchführen von BEM-Gesprächen mit der Arbeitgeberin zu vereinbaren. Der Betriebsrat soll sich mal die Briefe der angeschriebenen Langzeitkranken vorlegen lassen, ob diese den gleichen Inhalt haben. Wie sieht es mit den Erklärungen für die Betroffenen aus. Wird auf die Folgen einer Ablehnung hingewiesen. Wie und wo werden die Gesprächsergebnisse dokumentiert. Wie setzt sich das BEM-Team zusammen.

Urlaub: Ist das BEM-Gespräch während der Urlaubszeit> Während dem Urlaub gibt es keine vertragliche Verpflichtung in der Arbeit zu erscheinen. Urlaub dient der Erholung.

Diagnosen: Derartiges geht den Arbeitgeber nichts an. Wenn kann darüber freiwillig z.B. mit dem Betriebsarzt gesprochen werden. Dieser ist zur besonderen Geheimhaltung verpflicht und kann im BEM-Gespräch dann zu den Auswirkungen oder Hilfen Stellung beziehen ohne deren Ursachen zu nennen.

Nicht die Arbeitgeberin legt fest, wer vom Betriebsrat in das BEM-Team entsendet wird. Dies liegt in der Entscheidungshoheit des Betriebsrates.

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Gruß
Wolfgang


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