BEM bei Vertrauensfrau (BEM)

WoBi, Tuesday, 15.01.2013, 16:30 (vor 4145 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

deine Fragen zum Ablauf, Datenaufnahme, Datenverwahrung, Löschen, Zugriff, Vernichtung, Anschreiben, Informationsbeilagen, ... sind Regelungsbedürftig und in einer Betriebsvereinbarung zu vereinbaren. Hier ist der BR gefordert und der BR darf nicht auf Mitbestimmungsrechte durch Untätigkeit verzichten. Dies wäre keine ordnungsgemäße Ehrenamtsausübung.

Deine Frage hinsichtlich der Datenerklärung habe ich so verstanden, dass der Langzeiterkrankte mit Anschreiben eine Datenschutzerklärung abgeben soll. Wenn das deine Frage ist>
Nicht der Betroffene ist der Erklärende, sondern die Teilnehmer des BEM-Teams haben schriftlich ihm zu erklären, dass sie über die erhaltenen Informationen des Langzeiterkrankten stillschweigen währen. Die Informationen des Kranken sind Schutzbedürftig. Der Kranke hat ein Anrecht, dass damit kein Unsinn getrieben wird.

Vorschlag: Aussetzen der Gespräche. Dringendes Schulungsbedürfnis der SBV und des BR zu BEM und zum Inhalt einer BEM-Betriebsvereinbarung.

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Gruß
Wolfgang


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