BEM bei Vertrauensfrau (BEM)

Doris, Monday, 14.01.2013, 20:09 (vor 4141 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

» Bin ich also durch die Einladung in Doppelfunktion angesprochen>

NEIN! Wenn das BEM die schwerbehinderte Vertrauensfrau betrifft, dann muss das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber informiert werden und nicht die Vertrauensfrau.

» Im BR werden dann aber die Diagnosen... in den Sitzungen ausführlichst diskutiert.

Wenn der BR-Vorsitzende solche Infos dem BR-Gremium in den Sitzungen offenbart und zur Diskussion stellt ohne Zustimmung der Betroffenen, dann ist das m.E. datenschutz- bzw. strafrechtlich relevant und ein Fall für den Staatsanwalt> Der sollte schon im eigenen Interesse schleunigst ein BEM-Grundseminar besuchen.

» Eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM gibt es nicht.

Beim BEM bestehen u.U. gesetzliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.03.2012, 1 ABR 78/10

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Viele Grüße
Doris


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