Zuständigkeit für Betriebe ohne SchwbV (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 18.01.2013, 17:31 (vor 5025 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,

JA, die GSchwbV nimmt in Betrieben ohne SchwbV auch das örtl. Mandat vollumfänglich wahr. Sie MUSS dann aber auch sofern möglich dort Wahlen einleiten. Doch lt. Deinem Profil bist Du keine GSchwbV.


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