Zuständigkeit für Betriebe ohne SchwbV (Allgemeines)

Ralf, Saturday, 19.01.2013, 07:50 (vor 5025 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

eine Gesamtschwerbehindertenvertretung konnte nicht gewählt werden da es nur eine Örtliche Schwerbehindertenvertretung gibt.Gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX nimmt sie automatisch die Rechte und Pflichten der Gesamt-SBV wahr.
Es können auch keine weiteren örtlichen SBV gewählt werden da in den anderen Betriebsteilen jeweils nur 2 Mitarbeiter Schwerbehindert sind.


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