Zuständigkeit für Betriebe ohne SchwbV (Allgemeines)

Ralf, Friday, 18.01.2013, 17:56 (vor 5025 Tagen) @ hackenberger

Ja, ich bin Schwerbehindertenvertreter. Es gibt in unserem Unternehmen keinen Gesamtschwerbehindertenvertreter. Mein Betrieb unterteilt sich in den Hauptbetrieb und zwei räumlich weit entfernte Betriebsteile. Diese verfügen jeweils über einen Betriebsrat. Demzufolge wurde auch ein Gesamtbetriebsrat gegründet. In beiden Betriebsteilen gibt es nicht genügend Schwerbehinderte um eine eigene Vertretung zu wählen. Deren Vertretung habe ich bis jetzt wahrgenommen. Nun wurde aber ein weiterer Betrieb (Tochter), bei dem ein Teil der Mitarbeiter aus unserem Unternehmen nach 613a übergingen, gegründet.
Auch diese Tochter verfügt nicht über genügend Schwerbehinderte um eine eigene Vetretung zu wählen. Deshalb die Frage nach der Zuständigkeit und welche Rechte sich daraus ableiten.


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