Überstunden und Mehrarbeit (Kündigung)

Wolfgang E., Saturday, 15.10.2005, 14:19 (vor 6777 Tagen) @ M.K.N.K.

» Ab nächste woche muss ich Zwangsurlaub nehmen um überstunden abzubauen !
» Seit dem ende meiner ausbildung hatte ich im sommer 46 und im winter 41
» Stunden die woche, natürlich unbezahlt (40 Std lt. Arbeitsvertrag) und
» JEDEN samstag arbeiten!
» wenn ich den frei haben wollte war urlaub fällig ! Seid mitte mai habe ich
» 55 Überstunden die ich abbauen muss (ohne die aus dem letzten jahr) und
» das alles für 1200 Euro brutto!...

Die Überstunden sind bei schwerbehinderten Menschen durch § 124 SGB IX (Mehrarbeit) gesetzlich begrenzt. Dies bedeutet, dass der schwerbehinderte Mensch (ohne Angabe von Gründen) Mehrarbeit ablehnen kann. Näheres dazu im Forum unter
www.schwbv.de/forum/index.php>id=1434

Fazit: Der Arbeitgeber kann zwar wegen Verweigerung von Überstunden kündigen, nicht aber wegen Ablehnung von Mehrarbeit. Näheres dazu im Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 01.03.2005, 10 Ca 9795/04, unter
www.schwbv.de/urteile/46.html


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