Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

bergblume, Thursday, 07.11.2013, 08:51 (vor 3829 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde!

Beim letzten Antrag auf Gleichstellung für einen Kollegen hat dieser von der AfA ein Rückschreiben erhalten in welchem mich folgender Satz etwas "ansäuert".
""Ihr Antrag auf Gleichstellung ist unvollständig, es fehlt:
2. Eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, der die Fehlzeiten der letzten zwei Jahre und die entsprechenden Diagnosen zu entnehmen sind, da Sie Ihren Antrag auf Gelichstellung mit behinderungsbedingten Fehlzeiten begründen"" - und zugleich wird ihm eine Frist gesetzt ... "sollten die Unterlagen bis dahin nicht vorliegen, werde ich Ihrem Antrag wegen fehlender Mitwirkung gem §§60,66 Abs.1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SBG I) versagen""

OK- das Sie eine Aufstellung der Fehlzeiten benötigen kann ich ja verstehen (diese war sogar in Kopie über die beiden letzten Jahre von unserer Personalabteilung dabei!! ) - aber die Frage nach der Diagnose ist hier m.E. aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt nicht haltbar. Dies kam jetzt im Oktober 2013, nach der Umstrukturierung der AfA; vormals haben wir (also der MA) so einen Brief noch nie erhalten. Wie seht Ihr das>>> Ich habe schon einiges geblättert... ich konnte nirgendwo eine Gesetzesgrundlage finden in denen der AfA eine Bekanntgabe der Diagnose zusteht!

Für Eure regen Rückantworten bedanke ich mich schon mal im voraus!:-P
LG Bergblume


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