Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 13:13 (vor 3829 Tagen) @ bergblume

Hallo Bergblume,

mit dieser Vorgehensweise
» (bzw. könnte man dies bestimmt auch bei der
» Krankenhasse erfragen).
... schüttest Du das Kind datenschutzrechtlich mit dem Bade aus.
Denn damit die KK den Zusammenhang zwischen AU und Behinderung belegen könnte, müßte der Antragsteller erst mal der KK seinen Behindertenstatus und die anerkannten Behinderungen offenbaren. Das geht aber die KK auch grundsätzlich nix an. Also wirst Du bei der KK "gläsern" und die sind sowieso in vielen Fällen viel zu neugierig.
Da ist mir die Offenbarung bei der AA lieber, den der Bereich der Gleichstellung ist innerhalb der AA datenrechtlich abgeschottet und von den Krankheitsdiagnosen erfährt niemand sonst als die zuständige Sachbearbeitung.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion