Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 07.11.2013, 10:06 (vor 3829 Tagen) @ bergblume

Hallo,

die Gleichstellung soll hier ja wegen Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung suf Grund drr behindertenbedingten Krankenfehlzeiten erfolgen.

Dann muss man als Antragsteller dieses auch so belegen. Man muss also etwas vorlegen, aus welchem hervorgeht, warum wann welche behindettenbedingte Krankenfehltage, also nicht Krankenfehltage zB. wegen Grippe oder Skiunfall vorgelegen haben. Denn es zählen nur diese.

Das könnte ggf auch der Arzt, der die AU bescheinigt hat belegen. Oder aber die KK bestätigt, dass die Krankenfehltage behindertenbedingt waren.

Daher hatte ich stets Betroffenen geraten, bei behinderter bedingter AU dieses so vom Arzt auf der AU Meldung für den AG schreiben zu lassen. Dieses kann ja auch nicht immer einfach nur aus der Diagnose hergeleitet werden. Denn dieses kann ja auch in anderen Fällen wichtig sein/werden.

Daher würde ich mit der AfA reden, ob ihr eine Bestätigung wie oben ausreichen würde.

Wenn sie aber darauf besteht, muss man dem wohl folgen oder sie verweigern die Gleichstellung. Dann bliebe nur der Rechtsweg.


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