Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 10:23 (vor 3830 Tagen) @ hackenberger

Sorry Bergblume,

aber allein schon der Wortlaut von § 2 Abs. 3 SGB IX (..."wenn sie infolge ihrer Behinderung"...) beantwortet eigentlich Deine Frage.
Für die Gleichstellung muß es einen engen Zusammenhang zwischen der Arbeitsplatzgefährdung (zB wegen Fehlzeiten) und den anerkannten Behinderungen geben.
Dies kann bei Fehlzeiten nur durch die Diagnosen belegt werden. Wenn da bisher Eure AA lax war, hat sie nämlich ihre eigenen Vorschriften ignoriert, die genau das Belegen dieses Zusammenhangs verlangen. (Guckst Du unter A-Z, Gleichstellungsrunderlass Nr. 2.2.2).
Diese Datenerhebung ist auch gesetzlich durch § 67a SGB X ausdrücklich erlaubt.
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__67a.html[/link]

--
&Tschüß

Wolfgang


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