Fragen nach Diagnose beim Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

bergblume, Thursday, 07.11.2013, 12:53 (vor 3829 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

Hhmm... tut mir leid; ich sehe es anders. Daß der AfA die Fehlzeiten nachgewiesen werden müssen die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, leuchtet mir natürlich ein; drum finde ich Bernhard's Rat die AU vom Arzt entsprechend den behinderungsbedingten Kranktage ausfüllen zu lassen hier eine sehr gute Variante- (bzw. könnte man dies bestimmt auch bei der Krankenhasse erfragen). Nach wie vor bin ich aber der Ansicht, das die Diagnose hier nichts zu suchen hat. Viele SB oder solche die aufgrund von Krankheit vielleicht grad erst dazu werden fühlen sich hier m.E. mit Recht ein wenig zu "gläsern".... und sollten sich erst mal auf Ihre Besserung konzentrieren können.

Aber trotzdem vielen Dank:-) für Euren Diskussionsstoff und entsprechende Verweise! Für diesen Fall benötige ich die Auskunft nicht mehr (ich hatte dem Betroffen zeitgleich geraten gegen den Beischeid vom VA Widerspruch einzulegen; der neue Bescheid mit jetzt 50% kam 6 Wochen eher als das Schreiben von der AfA!!- auch wenn diese aufgrund er Erkrankung immer schon zeitlich befristet war) - aber ich bin immer gerne für solche Sachen gewappnet!!
Gruß BB


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