Zugang zu digitalen Personalausschussordner (Umgang mit BR / PR)

SBV_AZHV, München - Bayern, Tuesday, 12.11.2013, 13:48 (vor 4725 Tagen) @ Wolfgang E.

» Doch aus diesem BAG-Beschluss ergibt sich auch ein "Leider". Denn
» leider ist dieser BAG-Beschluss nur auf BR-Mitglieder und für
» Ersatzmitglieder in der Zeit, in welcher sie wegen Verhinderung
» eines BR-Mitgliedes
(z.B. Erkrankung/ Urlaubs usw.) nachrücken
» anwendbar, nicht aber für SchwbV! Denn geklagt hatten BR-Mitglieder,
» und nur deren Klagen wurden behandelt.

Es müsste also ggf. auch einmal eine
» SchwbV hier bis zum BAG klagen, um hier dann durch Richterrecht eine
» erweiterte Auslegung des § 34 BetrVG zu erreichen.

Sind Euch mittlerweile neue Entscheidungen oder Kommentare bekannt>

LG Markus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion