Zugang zu digitalen Personalausschussordner (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Sunday, 17.02.2008, 12:40 (vor 6821 Tagen) @ micky1

Hallo,

die SchwbV hat ein Recht auf Teilnahme an alle Sitzungen der Gremien des BR/PR, also auch an diesem Personalausschuss.

Die SchwbV hat auch ein Recht auf Einsicht an alle hier relevanten/notwendigen Sitzungsunterlagen. Besonders auch Sitzungsunterlagen welche vom AG kommen. Wie der BR/PR dieses Einsichtsrecht umsetzt, also Einsicht in die Ordner im Intranet oder in Papierform, ist in seiner Entscheidung. Ich habe hier ganz bewusst nicht Unterlagen sondern Sitzungsunterlagen geschrieben.

Die SchwbV sollte hier auch den AG ansprechen und diesen bitten nicht nur den BR hier zu informieren und diesem die Unterlagen bereitzustellen sondern auch der SchwbV, Grundlage § 95 SGB IX.

Also ggf. das Einsichtsrecht auch als Vorbereitung für die Sitzungen des Personalausschusses oder der BR-Sitzung einfordern und dem BR erklären, dass ein Recht der Einsicht auf den Intranetordner die Arbeit und auch den Aufwand für alle erleichtert. Was sich auch auf die Dauer der Sitzung positiv auswirken könnte.

Hier ist aber vielmehr zu hinterfragen, warum handelt der BR so> Ist ggf. die Zusammenarbeit zwischen SchwbV und BR verbesserungsmöglich> Bitte aber hier auch erkennen, es gibt immer "zwei Seiten" welche hier dann handeln sollten.


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