Kündigung der Schwerbehindertenvertretung (Kündigung)

hintzi, Rostock, Thursday, 30.01.2014, 14:56 (vor 3754 Tagen) @ Lars Müller

Hallo Gleichgesinnte,

Bezug nehmen auf eine etwas älter Frage im Forum hier mein Anliegen.
Wir sind ein bundesweit aggierendes Bildungsunternehmen (cgx) mit einer Tochterfirma (jobc). Die Tochterfirma (mein Arbeitgeber) hat nur noch wenige Mitarbeiter (Mutter 91 MA 7SB, Tochter 8 MA 4SB)und nun soll die Tochter aufgelöst werden zum 31.12.2014. An anderen Standorten bleibt die Tochter aber erhalten. Von den 8MA sind 2 BR-mitglieder und je 1 SBV+1 SBV-Vertreter mit nachwirkendem Kündigungsschutz seit dem 03.01.2014.
Betriebsschließung ist bis jetzt nur angekündigt worden, noch nicht erfolgt. Gespräche mit den betroffenen MA sind schon bzw. werden noch bald erfolgen.
Einigen MA wurden schon Verträge bei der Mutter angeboten und wurden angenommen.
Meine Fragen sind jetzt:
§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
(4) Wird der Betrieb stillgelegt, so ist die Kündigung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung zulässig, es sei denn, daß ihre Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt durch
zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Dieser Zeitpunk bedeutet was> Kündigung zu diesem Zeitpunkt hin mit Abgeltung der Kündigungsfrist> Oder ab diesem Zeitpunkt darf erst die Kündigung ausgesprochen werden>
Habe da meinen Disput gehabt mit dem BR da sie anderer Meinung ist. Ich muß dazu sagen das ich der SBV bin mit Wirkungszeitraum bis November 2014.
Da es eine Schließung ist, sollte ,muß ein Sozialplan aufgestellt werden> Es sind ja "nur" wenige MA.
Ist jetzt mein Schutz und der meines Stelli dahin>
Kündigungen sollen laut BR bis Ende März rausgehen, da bei uns immer zum Quartalsende entlassen wird.
Viel Text und viele offene Fragen, aber ich hoffe ihr könnt so das eine oder andere aufklären.
Hintzi
Gruß von der eiskalten Ostsee:-D


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