Kündigung der Schwerbehindertenvertretung (Kündigung)

hintzi, Rostock, Thursday, 30.01.2014, 15:43 (vor 3754 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort,aber das ist mir ja bekannt.
Deshalb habe ich ja auch ganz spezielle Fragen gehabt.
Dieser Zeitpunk bedeutet was> Kündigung zu diesem Zeitpunkt hin mit Abgeltung der Kündigungsfrist> Oder ab diesem Zeitpunkt darf erst die Kündigung ausgesprochen werden>

Der Betrieb existiert ja auch weiterhin, wir sind ja nur die Tochter. Es wird kein Standort aufgelöst, die Mutter bleibt weiterhin an den gleichen Standorten, in den gleichen Räumlichkeiten erhalten. Wir arbeiten ja auch mit der Mutter in den gleichen Maßnahmen.

Hintzi


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