Kündigung der Schwerbehindertenvertretung (Kündigung)
Hallo,
wenn - wie Du schreibst - AN von der Mutter übernommen wurden, stellt sich schon die rechtlich relevante Frage, warum dies nicht für Mandatsträger mit Kü-Schutz möglich sein soll.
Außerdem, wenn nicht nur AN übernommen werden, sondern auch die Geschäfte von der Mutter weiterbetrieben werden, sollten BR und SBV prüfen (lassen), ob hier nicht ein Betriebsübergang nach § 613a BGB "verschleiert" bzw. umgangen werden soll.
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&Tschüß
Wolfgang