Kündigung der Schwerbehindertenvertretung (Kündigung)

hintzi, Rostock, Friday, 31.01.2014, 07:54 (vor 3754 Tagen) @ albarracin

Hallo,
die Mutter übernimmt nicht die Geschäfte, da beide unterschiedliche Aufgaben haben. Mutter Erwachsenenqualifizierung, Tochter Ausbildung von Jugendlichen. Die Qualifizierung der MA ist unterschiedlich(Meister verschiedene Gewerke, Soz-Päd.) und leider nicht austauschbar für andere Gewerke.
Mein mich interessierende Frage ist immer noch, bis wann gilt der bes. Kündigungsschutz, darf die Kündigung schon vor dem Schließungszeitraum erfolgen. Für meinen Stelli gilt ja das gleiche.
Gruß
Hintzi


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