Interne Stellenausschreibung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.02.2014, 11:50 (vor 4621 Tagen) @ birgit1301

Hallo Birgit,
deine Frage überrascht mich etwas.
Du bist SBV im ÖD für 30 Koll. und dies schon seit einigen Jahren!
Mit welchen Mitteln hilfst du denen bei ihren Problemen>
Hast du keinen umfangreichen Kommentar zum SGB IX indem du Fragen auf viele Antworten findest.
Auch auf deine ;-)

» Ich habe mich intern auf eine höherwertige, sehr lukrative, auch
» verantwortungsvolle Tätigkeit beworben.
» Jetzt kristalisiert sich heraus, dass es insgesamt nur 2 Bewerber/In gibt.
Wo ist das Problem, wenn beide nicht offensichtlich ungeeignet sind>

» Ich habe die Befürchtung, dass die Verwaltung zu dem Verfahren jetzt noch
» andere Bewerber hinzu zieht,
Wie kommst du darauf>

» die sich gar nicht bis zum Fristende beworben
» haben (das hat es in der Vergangenheit schon gegeben) oder dass sie das
» Verfahren ganz aussetzen und noch mal neu ausschreiben wird - jetzt auch
» extern.
Soweit ich mich im ÖD auskenne darf er das.

» In weiweit kann ich mich auf das "Einladungsmuss" zum Vorstellungsgespräch
» berufen
Jetzt kommt die Antwort (Knittel-Kommentar) auf die ich oben verwiesen habe:
Die Pflicht zur Einladung gilt auch bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen im Rahmen einer internen Stellenausschreibung (ebenso Gagel jurisPR-ArbR 26/2008 Anm. 4: a. A. LAG Saarbrücken Beschluss vom 13. Februar 2008 – 1 TaBV 15/07 = BehindertenR 2008, 208).

» und kann ich gegen den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) vorgehen,
» wenn er mich übergeht und das Verfahren einfach aussetzt>
Du kannst vor dem VG den Klageweg beschreiten. Unterstützen wird dich in diesem Fall deine Gewerkschaft. Dank des Beitrages hast du auch in solchen Fällen Rechtsschutz.

PS: Bitte bedenken, dass in eigener Sache die Stellvertretung tätig werden muss.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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