Interne Stellenausschreibung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.02.2014, 14:45 (vor 4620 Tagen) @ williniesky

Hallo Willi,
» Das ist leider nicht so eindeutig, wie hier beschrieben. Es gibt auch
» Urteile, BVerwG, Urteil vom 15. 12. 2011 - 2 A 13. 10, die diese Pflicht
» bei internen Ausschreibungen verneinen.

Stimmt eindeutig ist Rechtssprechung leider nie.
Das von dir zitierten Urteil greift m.E. nicht weil es auf folgenden Inhalt beruht:
Der Einladung zum Vorstellungsgespräch bedarf es wegen offensichtlich fehlender fachlicher Eignung eines Bewerbers nicht, wenn es aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist, den Arbeitsplatz mit ihm zu besetzen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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