Interne Stellenausschreibung (Allgemeines)

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 28.02.2014, 09:44 (vor 4619 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
ich habe das so verstanden gehabt.
"Die Norm räume schwerbehinderten Bewerbern jedoch nur dann die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ein, wenn es um die Besetzung eines extern ausgeschriebenen Arbeitsplatzes gehe..... Es könne davon ausgegangen werden, dass das Leistungsprofil eines internen schwerbehinderten Bewerbers den Personalverantwortlichen bekannt sei. Daher bedürfe es keines Vorstellungsgespräches, um dem Arbeitgeber einen Eindruck von dem Bewerber zu verschaffen."

Hier der Link: http://www.schwbv.de/urteile/234.html

Ich hatte auch versucht eine Einladungspflicht bei internen Ausschreibungen zu verlangen. Bin bis jetzt aber gescheitert.
Ich gehe jetzt den Weg über § 81 Abs.1, Satz 1 u.6 SGB IX, mit der Maßgabe, vor einer Ausschreibung zu prüfen, ob die Stelle mit einem bereits Beschäftigten SBM besetzt werden kann. Diese Prüfpflicht ergibt sich für mich aus den Urteil: BAG 17.8.2010, 9 AZR 839/08, hier speziell die RN 38 und 39.
Das bringt zwar nicht die Einladungspflicht, aber eine mögliche Einflussnahme vor der Ausschreibung.

--
MfG
Williniesky


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion