Arbeitsvertrag (Allgemeines)
Servus Andrea,
» habe heute einen Fall, der viele Fragen aufwirft. Folgender Sachverhalt:
» Aufgrund eines schlechten Arbeitsklimas wurde ein Arbeitnehmer über mehrere
» Monate krank,befand sich auf Reha und in psychologischer Behandlung.
» Jetzt hat er seine Arbeit im Rahmen einer stufenweiser Wiedereingliederung
» (Hamburger Modell) aufgenommen.
» Nach dem 2. Tag hat er nun einen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen, der
» Änderungen enthält.
Wenn der Koll. wirklich im "Hamburger Modell" sich befindet unterliegt er in dieser Zeit nicht dem Direktionrecht des AG, weil er in dieser Zeit weiterhin krank geschrieben ist.
Somit muss er keinerlei Gespräche etc. zum Thema AV führen.
» Genaueres dazu fehlt mir noch, aber es geht wohl auch
» um eine Altersversorgung, die betrieblich nicht mehr geregelt wird. Dazu
» ist aber auch zu sagen, dass der Arbeitnehmer bis dato gar keinen
» Arbeitsvertrag hatte!! Er ist schon seit ca. 25 Jahren im Betrieb
» tätig. Gilt bei einer so langen Beschäftigungszeit nicht das
» GEwohnheitsrecht>
Ein AV muss nicht schriftlich geschlossen werden. Auch "Handschlag" ist ok.
Somit ist dies eine Änderungskündigung, die dem Koll angeboten wird.
Falls der Koll. einen GdB von 50 oder gleichgestellt ist muss das IA dieser zustimmen!!!!
» Wie soll er sich nun verhalten, bisher hat er den Arbeitsvertrag noch nicht
» unterschrieben, auf was sollte man achten.
Siehe oben.
Wenn gar nichts hilft den AV nur "unter Vorbehalt" unterschreiben.
» Näheres werde ich morgen erst
» wissen. Leider ist er kein Mitglied der Gewerkschaft, bei der man das
» klären könnte.
Erstmal ist die SBV und der BR mit im Boot.
Ggf. muss er aber das gesparte Geld einem RA auf den Tisch legen, denn hier kann es möglichweise zum Rechtsstreit kommen und da ist fachliche Hilfe absolut angebracht.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter