Arbeitsvertrag (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 06.03.2014, 09:53 (vor 4613 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi

1.
» Den AV unter Vorbehalt zu
» unterschreiben scheint mir bei diesem AG, der übrigens im Allgäu dafür
» bekannt ist, Knebelverträge für Leibeigene auszustellen, viel zu kritisch.

Hier könntest Du den AN gefährlich falsch beraten. Wenn Hans-Peter vollkommen zurecht sagt, daß bereits ein geltender mündlicher Arbeitsvertrag vorliegt, dann ist das von Dir geschilderte Machwerk natürlich ein Änderungsvertrag.
Hier schreibt aber § 2 KSchG zwingend die Annahme unter Vorbehalt vor,
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
wenn der AN die geänderten Bedingungen ganz oder teilweise nicht akzeptiert.

Erklärt der AN die Annahme unter Vorbehalt nicht, tritt der Änderungsvertrag vollständig in Kraft. :-(
Lehnt der AN die Änderungskündigung von vorneherein ab, wandelt sich diese automatisch in eine Beendigungskündigung um :-( :-( - der AN setzt also sein Arbeitsverhältnis komplett aufs Spiel.

Also schicke den AN so schnell wie möglich zum Anwalt oder direkt zum Arbeitsgericht, den auch für Änderungskündigungen gilt die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html

2.
Legasthenie im Erwachsenenalter allein bedingt idR keinen GdB iSd "Anlage zu § 2 VersmedV".
Lediglich somatische Ursachen wie zB Hirnschäden (3.1.1 VersmedV) oder aber ADS bzw. ADHS (3.5.3 VersmedV) können einen GdB bedingen.
Führt eine Legasthenie zu zusätzlichen "Funktionsstörungen" - zB im psychischen Bereich - werden diese dann bewertet.
Solange Du also keine weitere relevante "Funktionsstörung" bei dem betroffenen AN findest, die eine Aussicht auf mindestens GdB 30 begründen könnte, endet nach der entsprechenden Beratung Deine Zuständigkeit als SBV.
Für das aktuell laufende (Änderungs-)Kündigungsverfahren würde sich eine Antragstellung auch nicht auswirken - auch nicht der vorläöufige rechtsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX.

--
&Tschüß

Wolfgang


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