Arbeitsvertrag (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 05.03.2014, 12:21 (vor 4614 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
habe jetzt Einzelheiten zu der Angelegenheit Arbeitsvertrag.
Der beste Witz an der Geschichte ist, dass der Arbeitsvertrag rückwirkend zum 01.07.13 erfolgen soll (>>>>>>>).:-P Unglaublich, dass so etwas überhaupt angedacht wird.
Weitere Punkte sind im AV neu:
1.Die Regelarbeitszeit kann gleichmäßig od. ungleichmäßig auf das Kalenderjahr verteilt werden (>>)- d. h. wohl Zugriff des AG auf den AN wie er will.
2.Neue tägliche Arbeitszeiten durch zusätzliche Spätschicht und Nachtschicht (bisher nicht üblich).
3.Die zulagenfreie Regelarbeitszeit liegt zw. 6-22.00 Uhr.
4.Bei besonderen Bedingungen kann der Pruduktionsleiter Arbeitszeiten vereinbaren, die von o.g. Regelung abweichen >>>>
5.Bei ARbeitstagen mit 8 Stunden und mehr ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten >>>> (spätestens nach 6 Stunden ist eine Pause zu nehmen, bei mehr als 9 Studen ist eine Pause von mind. 45 Minuten zu nehmen). Mehr als 10 Stunden darf gem. Arbeitszeitgesetz gar nicht gearbeitet werden.
6. Urlaub: für jeweils 20 volle Krankheitstage im Kalenderjahr kann der Urlaubsanspruch des AN um jeweils 2 Urlaubstage - höchstens bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindesurlaubs - gekürzt werden :-D
7. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf Mehrarbeit sowie Sonntags-und Feiertagsarbeit zu leisten (ohne Zuschläge wohlbemerkt).
8. In der ausgewiesenen Zulage sind vergleichbare tarifliche Zuschläge wie z.B. Urlaubszuschlag usw. enthalten (monatl. Pauschale). Zulagen und etwaige Zuschläge sind freiwillug und jederzeit widerruflich. Sie können auf entsprechende Gerundlohnerhöhungen angerechnet werden >>>
9. Die Ausübung von Nebentätigkeiten ist nur mit schrifticher Zustimmung des AG erlaub (o.K), aber diese kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden.
Der Mitarbeiter ist seit 25 Jahren in diesem Betrieb, allerdings hat der Eigentümer vor etwa 2 Jahren gewechselt. Der Betrieb ist nicht tarifgebunden und zahlt natürlich auch nicht annähernd so, wie der Tarif es vorgibt (Zuschläge z.B.)
Leider hat der AN keinen SB-Status, obwohl er eine anerkannte Legasthenie hat. Ein Antrag beim Versorgungsamt wurde noch nie gestellt. Ist zu empfehlen, dies noch zu machen bzw. hat ein Antrag wenigstens Aussicht auf einen GdB von 30> Obwohl dies der erste schriftliche Arbeitsvertrag ist, bis dato ist keiner erfolgt, handelt es sich doch sicher trotzdem um eine Änderungskündigung> Wenn er dieser nicht zustimmt, wird eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht zu vermeiden sein> Der AN wird sich rechtlichen Beistand holen. Den AV unter Vorbehalt zu unterschreiben scheint mir bei diesem AG, der übrigens im Allgäu dafür bekannt ist, Knebelverträge für Leibeigene auszustellen, viel zu kritisch. Letztendlich kann man einem Gerichtsverfahren so oder so nicht aus dem Weg gehen.
Für den AN nach seiner langen Erkrankung, Reha etc. natürlich wenig angenehm aber sicher nicht vermeidbar.
Ich finde solche Verträge gehören in die Presse, denn das ist wieder mal ein Beispiel von klassischer Ausbeutung.

Gruß Andrea


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