Arbeitsvertrag (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.03.2014, 16:24 (vor 4614 Tagen) @ Apanatshi

Servus Andrea,

» Leider hat der AN keinen SB-Status, obwohl er eine anerkannte Legasthenie
» hat. Ein Antrag beim Versorgungsamt wurde noch nie gestellt. Ist zu
» empfehlen, dies noch zu machen bzw. hat ein Antrag wenigstens Aussicht auf
» einen GdB von 30>

Somit bist du als SBV weniger tangiert als der BR. In dessen Hände gehört die Sache auch, vor allem weil dieser zustimmen muss.

» Obwohl dies der erste schriftliche
» Arbeitsvertrag ist, bis dato ist keiner erfolgt, handelt es sich doch
» sicher trotzdem um eine Änderungskündigung>
Ja.

» Wenn er dieser nicht zustimmt,
» wird eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht zu vermeiden sein> Der
» AN wird sich rechtlichen Beistand holen.
Das beste was er machen kann.

» Den AV unter Vorbehalt zu
» unterschreiben scheint mir bei diesem AG, der übrigens im Allgäu dafür
» bekannt ist, Knebelverträge für Leibeigene auszustellen, viel zu kritisch.
Unter Vorbehalt unterschreibt man immer dann, wenn der AG den "alten" Av fristgemäß kündigt und einen neuen vorlegt.

» Ich finde solche Verträge gehören in die Presse, denn das ist wieder mal
» ein Beispiel von klassischer Ausbeutung.
Sprich mit dem Koll und wenn er einversatnden ist soll er sich an die örtliche Presse wenden. Ob es Sinn macht, weiß ich nicht.

PS: Zu den einzelnen Punkten des Av hab ich absichtlich nichts geschrieben. Das ist Sache des BR bzw. des RA!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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