Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)

Reinhard, NRW, Saturday, 08.03.2014, 17:24 (vor 3708 Tagen)

Eine Kollegin hat im Januar einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und in ihrem Antrag angekreuzt, daß die SBV in dieser Sache auch angehört werden soll. Bis heute hat sich das Amt nicht mit mir in Verbindung gesetzt.
Meine Frage: Muß sich das Amt in diesem Fall mit der SBV in Verbindung setzen> Oder ist das nur eine ,,Kann-Vorschrift">


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