Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)
Hallo Ingo,
wie kommst Du auf 6 Wochen >
Die BA beachtet - wenn überhaupt - die 3-Wochen-Frist des § 90 Abs. 2a SGB IX, um dem Antragsteller den vorläufigen Rechtsschutz zu eröffnen.
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&Tschüß
Wolfgang