Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.03.2014, 04:33 (vor 3707 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

wie kommst Du auf 6 Wochen >

Die BA beachtet - wenn überhaupt - die 3-Wochen-Frist des § 90 Abs. 2a SGB IX, um dem Antragsteller den vorläufigen Rechtsschutz zu eröffnen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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