Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)

Reinhard, NRW, Monday, 10.03.2014, 14:53 (vor 3706 Tagen) @ ingo

Danke Ingo!

Das mit der Frist ist erstmal zweitrangig. Mir war wichtig zu wissen, ob ich mal ganz nett und vorsichtig beim Sachbearbeiter nachfragen muß oder ob ich ihn etwas selbstbewusster auf seine Pflichten und die rechtlichen Grundlagen hinweisen kann :-)
In Bremen habe ich übrigens mal das SBV Grundseminar Teil II oder III mitgemacht.

Grüße aus Ostwestfalen

Reinhard


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