Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)
Die Befragung von AG, SBV und BR ist zwingend, wenn der Antragsteller sein Einverständnis erklärt hat.
Das ist so im Gleichstellungserlass (Seite 10, Ziffer 5)der BA vorgeschrieben.
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&Tschüß
Wolfgang