Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 08.03.2014, 22:21 (vor 3708 Tagen) @ Reinhard

Die Befragung von AG, SBV und BR ist zwingend, wenn der Antragsteller sein Einverständnis erklärt hat.
Das ist so im Gleichstellungserlass (Seite 10, Ziffer 5)der BA vorgeschrieben.

http://www.schwbv.de/text/erlass_zur_gleichstellung.pdf

--
&Tschüß

Wolfgang


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