Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)
Hallo Reinhard,
wie Wolfgang schon schrieb ist es zwingend...., Denk mochmal nach ob die 6 Wochenfrist um ist, bei uns kommt die Abfrage erst nach Ablauf der 6 Wochen, somit ist ein gewisser Schutz gewährleistet, falls der Arbeitgeber mit komischen Sachen droht!
Von Ende Januar bis heute sind gerade die 6 Wochen rum. Warte bis Mittwoch und ruf bei der Arge an!
Gruß aus Bremen