Muß das Amt eine Stellungnahme bei der SBV einholen? (Gleichstellung)

ingo, Bremen, Sunday, 09.03.2014, 20:46 (vor 3707 Tagen) @ Reinhard

Hallo Reinhard,
wie Wolfgang schon schrieb ist es zwingend...., Denk mochmal nach ob die 6 Wochenfrist um ist, bei uns kommt die Abfrage erst nach Ablauf der 6 Wochen, somit ist ein gewisser Schutz gewährleistet, falls der Arbeitgeber mit komischen Sachen droht!

Von Ende Januar bis heute sind gerade die 6 Wochen rum. Warte bis Mittwoch und ruf bei der Arge an!

Gruß aus Bremen


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