Frist zur Durchführung von BEM (Allgemeines)

Tommi, Wednesday, 26.03.2014, 18:19 (vor 4593 Tagen)

Hallo Leute!

Ich habe eine Frage zum BEM-Verfahren bzw zur Frist der Durchführung.

Da ich selber, in eigener Sache das BEM-Verfahren einleiten mußte und der Arbeitgeber nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich eine Frage zur Druchführung des Verfahrens.

Das BEM-Verfahren habe ich schriftlich ca. 15.02.14 eingeleitet, da ich mehrere Monate erkrankt war und der Arbeitgeber präventiv nicht tätig geworden ist.Ca 2 Wochen später habe ich die Unterlagen vom AG zum BEM-Verfahren bekommen und unterschrieben wieder zurück gegeben.

Seit dem habe ich nichts mehr vom AG bzgl eines Termines für das BEM-Gespräch gehört bzw nur das ein Gesprächstermin "irgendwann" stattfinden werde, aber bisher keinen verbindlichen Termin.

Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich absichtlich im Unklaren läßt.

Ich würde gern dem AG eine Frist setzen, bin mir allerdings über die gesetzlichen Regelungen nicht ganz klar.

Jetzt meine Frage dazu:

Gibt es eine gesetzliche Frist zur Durchführung des BEM-Verfahrens nach der Einleitung>

PS: Ich bin gewählter SBV im Unternehmen und habe einen GdB von 50.


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