Frist zur Durchführung von BEM (Allgemeines)

Tommi, Thursday, 27.03.2014, 15:44 (vor 4592 Tagen) @ Hotte

@Hotte
» Wie kommst du darauf, das du ein BEM-Verfahren einleiten darfst bzw.
» musst>
Da der Arbeitgeber in meiner Sache nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich als "betroffner Mitarbeiter" die Sache selber eingeleitet (per Anschreiben an den AG über den BR eingereicht.

» Was hat dein AG davon, wenn er "auf Zeit" spielt">
Bereits beantwortet. siehe oben

» Die gesetzliche Regelung ist eindeutig im § 84 SGB IX geregelt.
Danke Dir!


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