Frist zur Durchführung von BEM (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.03.2014, 09:30 (vor 4593 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi,
eins vorneweg - deine Fragen "schreien" nach einer Grundausbildung für die SBV!

» Das BEM-Verfahren habe ich schriftlich ca. 15.02.14 eingeleitet, da ich
» mehrere Monate erkrankt war und der Arbeitgeber präventiv nicht tätig
» geworden ist. Ca 2 Wochen später habe ich die Unterlagen vom AG zum
» BEM-Verfahren bekommen und unterschrieben wieder zurück gegeben.
Was für Unterlagen>
Gibt es eine BV>
Wie ist hier die Kontaktaufnahme geregelt>

» Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich
» absichtlich im Unklaren läßt.
>>>> Rechnet er mit deinem "Ausscheiden">
Warum sollte er also auf Zeit spielen>

» Ich würde gern dem AG eine Frist setzen, bin mir allerdings über die
» gesetzlichen Regelungen nicht ganz klar.
Zwei Möglichkeiten:
BR wacht gemäß § 80 BetrVG über die Einhaltung von Gesetzen. AG verstößt scheinbar gegen das SGB IX. BR leitet Beschlussverfahren ein.
BR oder SBV-Vertreter (in eigener Sache machst du nichts) fordert vom AG schriftlich ein BEM für dich ein. Grundlage § 84 (2) Satz 6!!!!

» Gibt es eine gesetzliche Frist zur Durchführung des BEM-Verfahrens nach der
» Einleitung>
Eine Frist gibt es nicht. Denn es hängt ja von einigen Faktoren ab die nicht planbar sind. Das Gestetz lässt aber wenig Spielraum zu, denn wenn die 6 Wochen vorbei sind hat der AG einen klaren Handlungsauftrag.

Was mir noch nicht klar ist; was versprichst du dir vom BEM> Wenn es "nur" um eine AP-Anpassung o.ä. geht greift auch der § 81(4) SGB iX. Da musst du nicht auf das BEM warten.


» PS: Ich bin gewählter SBV im Unternehmen und habe einen GdB von 50.
Bitte das Profil (unter User) vervollständigen

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion