Frist zur Durchführung von BEM (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 26.03.2014, 19:15 (vor 4593 Tagen) @ Tommi

Hey Tommi

» Da ich selber, in eigener Sache das BEM-Verfahren einleiten mußte und der
» Arbeitgeber nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich eine Frage zur
» Druchführung des Verfahrens.

Wie kommst du darauf, das du ein BEM-Verfahren einleiten darfst bzw. musst>


»
» Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich
» absichtlich im Unklaren läßt.

Was hat dein AG davon, wenn er "auf Zeit" spielt">


» Ich würde gern dem AG eine Frist setzen, bin mir allerdings über die
» gesetzlichen Regelungen nicht ganz klar.
»

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig im § 84 SGB IX geregelt.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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