Frist zur Durchführung von BEM (Allgemeines)

Tommi, Thursday, 27.03.2014, 15:34 (vor 4592 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Erstmal "DANKE" für Eure Hilfe!

» eins vorneweg - deine Fragen "schreien" nach einer Grundausbildung für die
» SBV!
Ich habe das Amt von meinem Vorgänger übernommen, der dem Betriebsübergang wiedersprochen hatte.
Bisher hatte ich nur eine Schulung.
» Was für Unterlagen>
Die Unterlagen für das BEM-Gespräch...rechtliche Belehrungen und sowie meine Angaben zu den Teilnehmern des Gespräches.
» Gibt es eine BV>
Es gibt eine KBV "Integration" für deren Enhaltung bereits mein Vorgänder gekämpft hatte
» » Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich
» » absichtlich im Unklaren läßt.
» >>>> Rechnet er mit deinem "Ausscheiden">
Er hofft sicher darauf, da ich einen Änderungsvertrag nach dem Betriebsübergang nie unterschrieben habe und mehr koste als Kollegen mit 'nem neuen Vetrag, weiterhin mehr Urlaub etc. (Kostenfrage)
Wenn ich ausscheiden würde, dann wäre die notwendige Anzahl von schwerbehinderten Mitarbeitern für die anstehenden SBV-Wahlen nicht mehr gegeben.
» Warum sollte er also auf Zeit spielen>
Weil ich aus ärtztlicher Sicht meine bisherige Tätigkeit nicht weiter ausführen kann.
Der AG hat seit bereits 2 Monaten Kenntnis davon
» Was mir noch nicht klar ist; was versprichst du dir vom BEM> Wenn es "nur"
» um eine AP-Anpassung o.ä. geht greift auch der § 81(4) SGB iX. Da musst du
» nicht auf das BEM warten.
Ich erwarte auf eine Stelle gesetzt zu werden, die für mich gesundheitlich vertretbar ist.
Das Recht dazu räumt mir die KBV "Integration" ein in der das klar geregelt ist.


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