Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

Monica99, Friday, 16.05.2014, 15:33 (vor 3643 Tagen) @ Troxi

Hallo,

die Arbeitsverwaltung hat Recht. Lese doch bitte einmal, wann eine Gleichstellung möglich ist.

Diese gibt es hier nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses trifft hier wohl nicht zu. Denn es betrifft hier ja alle Arbeitnehmer gleich, egal ob behindert oder nicht.

Hier darf daher die Agentur nicht Gleichstellen, da kein Grund der Behinderung gegeben ist. Da währe eine Gleichstellung aus diesen Gründen eine unerlaubte, da nicht vom Gesetz vorgesehene Bevorteilung.

--
mfg Monica


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