Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 16.05.2014, 21:35 (vor 3643 Tagen) @ Troxi

Hallo,

ganz so einfach, wie es Monica geschrieben hat, geht es nicht.
Es reicht eine "abstrakte" Arbeitsplatzgefährdung aus - das sind idR behinderungsbedingte erhöhte Fehlzeiten und die scheinen nach Deinem Posting vorzuliegen. Allerdings ist "behinderungsbedingt" nur das, was Funktionsstörungen betrifft, die im Bescheid bewertet worden sind. Deswegen muß man ja die Auflistung der Fehlzeiten mit Diagnose vorlegen.

Aufgabe der SBV in der Stellungnahme ist es dann, den Nutzen einer Gleichstellung zu beschreiben.
Dies kann entweder eine Maßnahme mit dem in § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX beschriebenen Instrumentarium sein, es kann aber auch ausdrücklich bei nicht behebbarer Leistungsminderung ein möglicher Nachteilsausgleich nach § 102 SGB IX für den AG sein. Auch dies ist ein zwingender Gleichstellungsgrund.

--
&Tschüß

Wolfgang


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