Gleichstellung - Gefährdung des Arbeitsplatzes - Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 16.05.2014, 16:15 (vor 3643 Tagen) @ Troxi

Hallo Troxi,

» Somit ist jetzt auch der Arbeitsplatz der betroffenen Kollegin akut gefährdet.
Diese Gefährdung muss mit der Behinderung in Zusammenhang stehen.

» Kann man die Bearbeitung des Widerspruchs beschleunigen>
Ist nicht notwendig.
Wenn du vor der Fragestellung die Seiten zur Gleichstellung gelesen hättest, wüßtest du, dass der besondere Kündigungsschutz (auf den die Koll. scheinbar interessiert ist) 3 Wochen nach Antragstellung beginnt.
Die dürften ja wohl schon vorbei sein und somit ist die Länge des Verfahrens unwesentlich.
DEr AG müsste nun (im falle einer K.) die Zustimmung des IA einholen.

Zusätzlich könnt ihr darüber nachdenken ob ggf. ein Verschlimmerungsantrag zu stellen ist.

PS: Bitte dein Profil ausfüllen!!!!!!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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