Präventionsgespräch nach §84 1 (BEM)

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 24.06.2014, 15:28 (vor 3603 Tagen) @ Mereo

Hallo Mereo,

hier im Forum unter: http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#B

Findest du viele weitere Antworten zum BEM.

Aber ich versuche es mal in Kürze :-)

Zur Frage: » Müssen wir irgendetwas beachten> Welchen Fehler sollten wir auf keinen Fall machen> Problem ist, das es für den Kollegen im Moment keinen Arbeitsplatz.

Antwort:

Die Verpflichtung der Arbeitgeber besteht zunächst nicht in konkreten Maßnahmen, sondern sie haben „nur“ die Pflicht zu derartigen abklärenden Gesprächen und darüber hinaus auch noch zur Hinzuziehung der Servicestellen oder des Integrationsamtes sowie ggf. die zur Verfügung stehende Leistungen zu beantragen.

Soll heißen, es müssen morgen keine Maßnahmen mit dem Arbeitgeber beschlossen werden, dieses Gespräch sollte also Ergebnis offen geführt werden.

Da ich die Einschränkungen eures Mitarbeiters nicht kenne, würde ich im Anschluß des Gespräches mit dem Arbeitgeber ein Beratungsgespräch beim Integrationsfachdienst/Integrationsamt zusammen mit dem Betroffenen - BR - SBV vereinbaren um hier evtuell möglichkeiten zu finden, einen leidensgerechten Arbeitsplatz in eurer Firma zu finden oder gar zugestalten.

Diese hat folgenden Hintergrund:

Der Arbeitgeber ist nicht verplichtet, dem erkrankten Arbeitnehmer auf einen Schonarbeitsplatz nach dessen Wünschen zuversetzen. Einen solchen Anspruch gibt die Vorschrift des BEM nicht her.

Aber, ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der
Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für die dort zu leistende Arbeit geeignet ist.

Daher hat der Arbeitgeber die Pflicht:

Zu derartigen abklärenden Gesprächen und darüber hinaus auch noch zur Hinzuziehung der Servicestellen oder des Integrationsamtes sowie ggf. die zur Verfügung stehende Leistungen zu beantragen.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


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