Abmahnung (Allgemeines)

eichenschild, Hessen, Wednesday, 09.07.2014, 12:45 (vor 4488 Tagen)

Hallo zusammen,

ich (SBV) habe heute von einem sbMA erfahren, dass gegen ihn einen Abmahnung ausgesprochen wurde.

Die rechtliche Seite habe ich bereits geklärt, dass gem. § 84 Abs. 1 SGB IX die SBV in einem solchen Verfahren einzuschalten ist. Auch auf § 95 Abs. 2 Satz 2 habe ich in einem Schreiben an den AG zur Nachholung der Anhörung hingewiesen.

Nach Rücksprache mit dem PR hatte dieser auch keine Kenntnis von der Abmahnung. Jetzt hat mich der PR gebeten auch in seinem Name auf die Beteiligung hinzuweisen. Meine Ratgeber haben mir dazu gesagt, dass ich das nicht machen soll.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Soll ich dem PR eine Kopie des Schreibens an den AG zukommen lassen>
In § 84 wird auch darauf hingewiesen, dass die in § 93 genannten Vertretungen einzuschalten sind.
2. Falls es zu einer Anhörung des AG kommen sollte, bin ich als SBV verpflichtet, mich zu dem Fall zu äußern>
3. Wie verhalte ich mich dem sbMA gegenüber>

Gruß Eichenschild


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