Abmahnung (Allgemeines)

eichenschild, Hessen, Friday, 11.07.2014, 11:50 (vor 4486 Tagen) @ sbv-nl-west

Hallo,


» "Ich würde hier also dem AG bestätigen, nach § 95 Abs. 2 SGB IX, ableitend
» nach nach § 84 Abs. 1 SGB IX informiert worden zu sein, ohne formale
» Prüfung der Abmahnung."

Ist es denn Aufgabe der SBV eine Abmahnung formal zu prüfen>

» Dieses hat folgenden Grund:
»
» Wurde die Abmahnung formal fehlerhaft beschrieben, wie zum Bsp.:
»
» - Das Fehlverhalten wurde nicht konkret beschrieben
» - oder weist sie nicht auf die Folgen hin

Wie soll ich denn wissen, ob ein formaler Fehler vorliegt>
Der einzige Fehler war aus meiner Sicht, dass die SBV in im Vorfeld informiert wurde.

Nachdem die Anhörung nun stattgefunden hat, muss ich eine Stellungnahme abgeben> Wenn ja, wem gegenüber>

Gruß Eichenschild


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