Abmahnung (Allgemeines)
Hallo Eichenschild,
» Wie soll ich denn wissen, ob ein formaler Fehler vorliegt>
Das muss man als SBV auch nicht prüfen.
Aber ein Bsp. könnte sein:
Welches Verhalten ist wann und wo passiert> Dieses muss detailliert beschrieben sein.
Aber mit diesem Satz vermittelt man dem AG nicht, das es so ist.
Soll heissen, der AG kann später nicht argumentieren, dass die SBV stillschweigend ihr Zustimmung gegeben hat.
» Nachdem die Anhörung nun stattgefunden hat, muss ich eine Stellungnahme
» abgeben> Wenn ja, wem gegenüber>
Eine Stellungnahme seitens der SBV ist nicht erforderlich, da die Anhörung als Information dient.
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Liebe Grüße
sbv-nl-west