Abmahnung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.07.2014, 13:55 (vor 4488 Tagen) @ eichenschild

» Hallo zusammen,
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Hallo,

Vorab:
Im Gegensatz zur SBV hat der BR/PR keinen Informationsanspruch ggü. dem AG bei Abmahnungen. Entsprechende Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen werden in der mir bekannten Literatur als rechtlich äußerst fragwürdig angesehen, da der AN selbst entscheiden soll, ob bzw. wann er BR/PR einschaltet.

Zu Deinen Fragen:
1.
Sofern Du in Deiner Stellungnahme lediglich die Verletzung der AG-Pflichten aus § 95 und 84 SGB IX feststellst, ist eine automatische Kopie an den PR zulässig und auch sinnvoll. Du kannst aufgrund der Verletzung der Informationspflichten durch den AG auch grundsätzlich jetzt noch die Maßnahme gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX aussetzen.

2.
Du entscheidest grundsätzlich immer selbst, ob und ggfs. in welchem Umfang Du Stellung nimmst.

3.
Du berätst ihn sowohl über die Handlungsmöglichkeiten der SBV sowie über seine individuellen Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen und vereinbarst im besten Fall ein abgestimmtes kollektiv- und individualrechtliches Vorgehen.
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» Gruß Eichenschild

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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