Verteilung von Kosten auf mehrere Träger (Hilfsmittel)

chrissly, Worms, Rheinland-Pfalz, Wednesday, 13.08.2014, 16:04 (vor 3550 Tagen)

Hallo an alle "Mitstreiter",

erst einmal ein großes Lob an alle, die sich hier immer wieder mit sehr hilf- und lehrreichen Frage- und Hilfestellungen am Forum beteiligen.:-D

Ich stöbere immer regelmäßig und gerne durch die Themen und habe schon einiges sehr gut in meiner täglichen SBV-Arbeit verwenden können

Aktuell beschäftigt mich allerdings ein Thema, zu dem ich in dieser Konstellation noch keine Antwort finden konnte; daher hier einmal der Versuch ein wenig mehr Aufklärung zu erhaschen...

Ein von Schwerbehinderung betroffener Kollege (Gdb 50)hat einen Antrag auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Schreibtisch gestellt (Arbeitsplatz reine Bürotätigkeit).

Die Besonderheit an seinem Fall ist, dass einer der Kostenträger die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist, da ein Teil der Behinderung durch ein Unfallereignis vor einigen Jahren begründet ist.

Die Unfallkasse hat jetzt auch sehr unbürokratisch eine Kostenzusage von 50% erteilt (gem. deren Aussage ist dies der Anteil, der der vorliegenden Unfallfolgen zuzuschreiben ist - die Restbeschwerden seien dem normalen "Verschleiß" im Arbeitsleben geschuldet); wegen dem Rest, sprich der anderen 50% sehe ich eigentlich die Deutsche Rentenversicherung in der Pflicht, oder?:-|

Schließlich geht es um die Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. dessen behinderungsgerechter Ausstattung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Es wurde auch ein entsprechender Antrag gleichzeitig bei der Rentenversicherung gestellt, jedoch von dort mit dem Vermerk der Unzuständigkeit an die Unfallkasse weitergeleitet, obwohl darauf hingewiesen wurde, dass diese schon "mit im Boot" ist.

Ich wollte heute mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Rentenkasse tel. in Kontakt treten, aber da bekommt man ja schlechter jemanden zu sprechen, als wollte man beim Papst eine Audienz - nämlich irgendwie garnicht.

Geht es also generell die Kosten auf zwei bzw. mehrere Kostenträger zu verteilen oder ist hier doch für die restlichen 50% der Arbeitgeber in der Pflicht und ich mit meiner Denkweise bisher auf dem "Holzweg"??

Für klärende Hinweise und Antworten wäre ich sehr dankbar...

Viele Grüße aus dem regnerischen Rheinland-Pfalz

Chrissly


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